09.04.09 12:53

Kaufvertragsdatum zählt als Anwartschaft zur Bundes-Umweltprämie

 

Änderung des Antragverfahrens voraussichtlich zum 31.03.2009 geplant - „Prämienreservierung“ durch Antrag möglich, dem der Kaufvertrag und die Kopie der Fahrzeugpapiere des Altfahrzeugs beigefügt werden

Vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) wurde am 6. März 2009 folgendes Rundschreiben zu Änderungen des Antragsverfahrens des Bundes Umweltprämie ("Abwrackprämie" oder auch "Abwrack-Bonus") veröffentlicht.

Zitat: " ... so positiv sich die Umweltprämie bislang auf die Geschäfte ausgewirkt hat, bestand sowohl im Handel als auch bei den Verbrauchern zunehmend Unsicherheit, ob in dem jeweils konkreten Fall insbesondere bei längeren Lieferzeiten des Neufahrzeugs überhaupt noch die Umweltprä-mie zur Auszahlung gelangt. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass nach der derzeit geltenden Rechtslage der Antrag auf Gewährung einer Umweltprämie erst dann gestellt werden kann, wenn das neue Fahrzeug zugelassen und das alte Fahrzeug verschrottet worden ist. Dies ist seitens des ZDK seit Anbeginn der Diskussion kritisiert worden. Nunmehr wird dieser Unsicherheitsfaktor beseitigt.

Vorsaussichtlich ab dem 31.03.2009 kann nach gesicherten Informationen ein Antrag auf Gewährung der Umweltprämie bereits mit Abschluss des Kaufvertrages gestellt werden.  Nach den derzeitigen Informationen sind dem Antrag dann der Kaufvertrag und die Kopie der Papiere des Altfahrzeugs hinzuzufügen. Ein solcher Antrag führt zur Reservierung des Prä-mienanspruches. Die Auszahlung der Prämie erfolgt aber erst, nachdem die weiteren Voraus-setzungen – wie bisher – nachgewiesen wurden, d.h. insbesondere die Zulassung des Neu-fahrzeugs und die Verschrottung des Altfahrzeugs nebst allen erforderlichen Anlagen.

Mit dieser Änderung ist jedoch nach derzeitigem Stand keine Erhöhung des Fördervolumens von 1,5 Mrd. Euro verbunden; nach wie vor werden nicht mehr als 600.000 Anträge förderfähig sein."

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft vom 9. März 2009:

"Pressemitteilung, 9.3.2009, Reservierung der Umweltprämie mit Kaufvertrag des Neuwagens möglich

Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wird, sind sich viele Autokäufer unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen. Deshalb wird ab 30. März 2009 ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt:

Wer ein neues Auto gekauft hat, kann  sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Das neue Verfahren kann aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen erst zum 30. März in Kraft treten.

Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren."

Wir werden Sie umgehend informieren, wenn uns weitere Informationen und die geänderten Antragsformulare vorliegen.

netCar.de Das InternetAutohaus